F.P. Ahrens-Urbanek Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG
Ahrens-Urbanek Service GmbH & Co. KG

Allgemeine Verkaufsbedingungen der F.P. Ahrens- Urbanek Elektrogroßhandel KG

1. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 

2. Angebot
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Widerrufsrechte
Soweit der Besteller Verbraucher ist, können ihm Widerrufsrechte nach §§ 312 d, 495 BGB (Fernabsatz-, Verbraucherdarlehensvertrag) zustehen. Wir weisen in Widerholung des Bestellformulars auf Nachfolgendes hin: 
Der Besteller kann den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss in Textform oder durch Rücksendung der Waren gegenüber der F.P. Ahrens- Urbanek Elektrogroßhandel GmbH & Co. KG widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung zzgl. Umsatzsteuer.
Zahlungen werden, soweit nicht anders vereinbart, sofort bei Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges. Der Besteller erkennt als pauschalen Verzugsschaden je Mahnung einen Betrag in Höhe von 2,50  € an; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder begründete Zweifel an der Zahlungswürdigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlass nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. 
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

5. Lieferung und Verpackung
Verpackungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis berechnet und werden nicht zurückgenommen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Frachtkosten gehen zu seinen Lasten. Die Wahl der Versandart bleibt, falls keine besondere Abmachungen getroffen werden, dem Lieferer überlassen.
Lieferungen bis Baustelle/Lager bedeutet Lieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Käufers/Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden.
 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

6. Mängelhaftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsbestimmungen des BGB. Für die Lieferung von gebrauchten Waren gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Für Verträge mit Unternehmern gilt folgende Mängelhaftung:
Bei Neuwaren werden Mängel vom Verkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben.
Die Mängelbehebung geschieht nach Wahl des Verkäufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Mängelhaftung für die Lieferung von gebrauchten Waren wird ausgeschlossen, es sei denn, dass die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt bei der Übernahme einer Garantie unberührt.

7. Haftung
Sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge mit Unternehmern gilt:
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus Liefergeschäften bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderung (Verzugszinsen) Eigentum des Verkäufers. Dies gilt bei Entgegennahme von Schecks/Wechseln bis zu deren endgültigen Gutschrift.
Die Waren dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Hilfe zu leisten.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte zur Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.

9. Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallenden Daten im Sinne des BDSG zu speichern.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch in Wechsel- und Schecksachen ist, wenn der Käufer Kaumann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz unseres Geschäftes bzw. das für den Ort unseres Unternehmens zuständige Amtsgericht/Landgericht.

Stand: 22.07.2024

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Ahrens-Urbanek Service GmbH & Co. KG

1. Allgemeines
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 

2. Angebot
Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3. Widerrufsrechte
Soweit der Besteller Verbraucher ist, können ihm Widerrufsrechte nach §§ 312 d, 495 BGB (Fernabsatz-, Verbraucherdarlehensvertrag) zustehen. Wir weisen in Widerholung des Bestellformulars auf Nachfolgendes hin: 
Der Besteller kann den Vertrag binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss in Textform oder durch Rücksendung der Waren gegenüber der Ahrens-Urbanek Service GmbH & Co. KG widerrufen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackungen, Fracht, Porto und Versicherung zzgl. Umsatzsteuer.
Zahlungen werden, soweit nicht anders vereinbart, sofort bei Rechnungszugang ohne Abzug von Skonto fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzuges. Der Besteller erkennt als pauschalen Verzugsschaden je Mahnung einen Betrag in Höhe von 2,50  € an; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
Zur Entgegennahme von Wechseln, Schecks und sonstigen Zahlungsversprechen sind wir nicht verpflichtet, ihre Annahme erfolgt stets erfüllungshalber.
Die nicht rechtzeitige Zahlung einer Lieferung oder begründete Zweifel an der Zahlungswürdigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers können wir zum Anlass nehmen, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. 
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

5. Lieferung und Verpackung
Verpackungen werden in der Regel zum Selbstkostenpreis berechnet und werden nicht zurückgenommen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Frachtkosten gehen zu seinen Lasten. Die Wahl der Versandart bleibt, falls keine besondere Abmachungen getroffen werden, dem Lieferer überlassen.
Lieferungen bis Baustelle/Lager bedeutet Lieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Verlässt das Fahrzeug auf Weisung des Käufers/Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

6. Mängelhaftung
Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsbestimmungen des BGB. Für die Lieferung von gebrauchten Waren gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.
Für Verträge mit Unternehmern gilt folgende Mängelhaftung:
Bei Neuwaren werden Mängel vom Verkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben.
Die Mängelbehebung geschieht nach Wahl des Verkäufers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung und Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Mängelhaftung für die Lieferung von gebrauchten Waren wird ausgeschlossen, es sei denn, dass die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart haben. Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt bei der Übernahme einer Garantie unberührt.

7. Haftung
Sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge mit Unternehmern gilt:
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehalt, Sicherheiten
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus Liefergeschäften bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderung (Verzugszinsen) Eigentum des Verkäufers. Dies gilt bei Entgegennahme von Schecks/Wechseln bis zu deren endgültigen Gutschrift.
Die Waren dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Von einer etwaigen Pfändung durch Dritte hat uns der Besteller sofort zu unterrichten und uns jede zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Hilfe zu leisten.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder tritt eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte zur Aufrechterhaltung des Kaufvertrages berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese abzuholen. Der Besteller verliert sein Recht zum Besitz.

9. Datenschutz
Wir sind berechtigt, alle im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallenden Daten im Sinne des BDSG zu speichern.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch in Wechsel- und Schecksachen ist, wenn der Käufer Kaumann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Sitz unseres Geschäftes bzw. das für den Ort unseres Unternehmens zuständige Amtsgericht/Landgericht.

Stand: 22.07.2024

AGB

Nach oben scrollen
Kontakt
Unser Team aus Spezialisten und Generalisten verfügt über einen großen Erfahrungsschatz zu Technologien und Trends sowie zur Beschaffung, Planung und Lieferung aller Komponenten zu Lichtanlagen jeder Größe.