Zum Thema Umweltschutz gehört auch, Leuchten und Lampen am Ende ihrer Betriebszeit richtig zu entsorgen. Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altgeräten regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG). Seit dem 24.03.2006 gilt die EU-Richtlinie zur Entsorgung von Leuchtmitteln. Die Recyclinggebühr muss direkt beim Kauf der Leuchtmittel entrichtet werden. Die Hersteller finanzieren aus diesen Gebühren ein eigenes Recyclingsystem, das die Leuchtmittel kostenlos und fachgerecht entsorgt. Die Gebühr wird von Zeit zu Zeit den anfallenden Kosten angepasst. Die aktuelle Gebühr beträgt 13 Cent je Leuchtmittel.
Das Recycling nach dem ElektroG ist vorgeschrieben für
• alle Arten von Leuchtstofflampen und Gasentladungslampen,
• alle Leuchten, die nicht in Privathaushalten eingesetzt wurden; in der Regel also sogenannte Technische Leuchten, wie sie in Büro und Produktion eingesetzt werden.
Das ElektroG schreibt kein Altgeräte-Recycling vor für
• Glühlampen und Halogenlampen,
• alle Leuchten, die in Privathaushalten verwendet wurden.
Sammelstellen
Nicht alle Entsorger sind diesem System angeschlossen. Ausschließlich angeschlossene Entsorger nehmen Ihre alten Leuchtmittel kostenlos zurück. Die Verwaltung erfolgt über Lightcycle.
Eine Sammelstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier >